Öffnungszeiten

Restaurant (Nur mit Reservierung)
Mittwoch & Donnerstag:       19.00 – 22.30 Uhr
Freitag & Samstag:                 19.00 – 23.30 Uhr
Hofladen
Mittwoch & Donnerstag:       16.00 – 19.00 Uhr

Für Veranstaltungen auch nach individueller Vereinbarung geöffnet.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von der Wibbelings Hof GmbH

§ 1 Geltung
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ bzw. „Mieter“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.
(2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht.

§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.
(3) Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
(4) Der Käufer darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen innerhalb einer Frist von drei Werktagen zu erfolgen.
(2) Sollten wir einen vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

§ 5 Besondere Bestimmungen bei Kauf von Waren
(1) Liefer- bzw. Leistungsbedingungen
(a) Die Auslieferung der Ware erfolgt in unseren Geschäftsräumen oder in unserem Lager. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.
(b) Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.

(2) Gewährleistung und Haftung
(a) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
(b) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
(c) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(d) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Eigentumsvorbehalt
(a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(b) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

§ 6 Besondere Bestimmungen bei der Vermietung von Räumlichkeiten
(1) Vermietet wird die in dem Angebot näher bezeichnete Räumlichkeit inkl. evtl. Schlüssel ausschließlich zu dem dort benannten Zweck und den dort gemachten Spezifikationen.
(2) Das Mietverhältnis läuft über den im Angebot bezeichneten Zeitraum.
(3) Der Mietpreis wird in dem Angebot fällig und ist mangels anderweitiger Vereinbarung sofort nach Abschluss des Mietvertrags zu zahlen.
(4) Der Mieter verpflichtet sich zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bei der Nutzung der Räumlichkeiten, insb. zur Einhaltung der geltenden Lärmschutzgesetze.
(5) Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei der Benutzung der Räumlichkeiten oder infolge Nichtbeachtung vorstehender Vorschriften durch ihn selbst, seine Angestellten oder Beauftragten oder durch sonstige Personen verursacht werden.
(6) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Räumlichkeiten in gereinigtem Zustand mit sämtlichen dazugehörigen Schlüsseln zurückzugeben.
(7) Für Beschädigungen an den Räumlichkeiten und den damit verbundenen Gebäudeteilen haftet der Mieter in vollem Umfang.
(8) Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen der vom Mieter eingebrachten Gegenstände. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(9) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(10) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieterin und Mieter ist der schriftlich  geschlossene Vertrag, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche
Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht jeweils ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
(11) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: 24. Mai 2022